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Simon Jung
Frankfurt am Main
pacal-votan@sonnenkinder.org
info@2013community.de



Virtuelles Hausverbot -Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller
Bürger der BRD zu speichern. Die Regierung der BRD handelt hier grob rechtswidrig, denn durch ein solches Vorgehen wird die "verfassungs"-gemäß
garantierte Unschuldsvermutung aller Bürger aufgehoben. Die Regierung der BRD handelt hier grob rechtswidrig, weil sie auch ein Urteil des
Bundes"verfassungs"gerichts zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet hat. Ich widerspreche hiermit gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (in besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbeamte der BRD.

Überdies erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD und anderer ausländischer Geheimdienste
ein "virtuelles Hausverbot" für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton, und meine elektronischen und telephonischen Kommunikationswege.

Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit.

Des weiteren erkläre ich alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste, die meine Post durchschnüffeln, zu "unerwünschten Personen".


Aufgrund  meiner  Selbstverwaltung unterliegt diese Seite nicht der Verwaltungshoheit der "BRD"-Organisation. Insofern erdulde ich u.g. Urteil lediglich seinem Inhalt nach und nicht nach seiner Instanz.
Mit dem Urteil vom 12.Mai 1998-312O 85/98 - Haftung für Links-hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links die Inhalte der verlinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann ,so das Gericht ,nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Da wir keinen Einfluss auf die Gestaltung der gelinkten Seiten haben , distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten auf diesem Server und machen uns die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle verfügbaren Links auf diesem Server


Diese Internet-Homepage hat ihre rechtliche Legitimierung mit dem Recht auf uneingeschränkte aktive und passive Information, das im Artikel 19 der allgemeinen Menschenrechte ("Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsaeusserung; diese Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhaengen und Informationen und Ideen mit allen Verstaendigungsmitteln ohne Ruecksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. " Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Charta, Artikel 19, Dezember 1948)und im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben ist.



Blogger sind geschützt:

Der Amerikanische Kongress hat mit dem neuen Free Flow of Information Act of 2007 die Blogger unter dem gleichen Schutz wie die Presse und Journalisten gestellt. Damit erkennen die Politiker wie wichtig mitlerweile Blogs für die Information der Menschen und der Verbreitung der Meinungsvielfalt sind. Ein gute Nachricht!

Artikel 5, Deutsches Grundgesetz:Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Rechtliche Hinweise

Anmerkung zum ‚Fair Use‘ (‚fairen Gebrauch‘) des Materials

Diese Internetseite beinhaltet urheberrechtlich geschütztes Material, das nicht immer vom jeweiligen Eigentümer freigegeben worden ist. Wir veröffentlichen solches Material in unserer ausschließlichen Bemühung, Verständis in Themenbereichen wie z.B. Umwelt, Politik, Menschenrechte, Wirtschaft, Demokratie, Wissenschaft und Recht zu vermitteln. Wir gehen daher davon aus, dass damit ein ‚fairer Gebrauch‘ dieser Materialien vorliegt. Das Material auf dieser Internetseite wird jenen gemeinnützig zur Verfügung gestellt, die ein Interesse an der Nutzung zu Forschungs- und Bildungszwecken bekunden.
EU Recht

Die Europäische Richtlinie 2001/29/EC des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Urheberrechtsrichtlinie, UrhRil) stellt im Kap. II, Art. 5 eine ausführliche Liste der möglichen Ausnahmen zu verfügung, die von den EU-Staaten implementiert werden können.

In dieser Liste gibt es die Sonderfälle, die die Reproduktion und Kommunikation mit der Öffentlichkeit abdecken (die Veröffentlichung im Internet umfasst diese zwei Tätigkeiten). Im Allgemeinen werden Sonderfälle auf Grund des Zwecks der beabsichtigten Verwendung geregelt. Zum Beispiel stellt die Richtlinie eine Ausnahme aus dem exklusiven Recht der Reproduktion und Kommunikation an die Öffentlichkeit auf, sofern sie (a) für die Nutzung ausschließlich zur Veranschaulichung im Unterricht oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, sofern — außer in Fällen, in denen sich dies als unmöglich erweist — die Quelle, einschließlich des Namens des Urhebers, wann immer dies möglich ist, angegeben wird und soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist;“.

Eine andere Ausnahme ist (c) für die Vervielfältigung durch die Presse, die öffentliche Wiedergabe oder die Zugänglichmachung von veröffentlichten Artikeln zu Tagesfragen wirtschaftlicher, politischer oder religiöser Natur oder von gesendeten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen dieser Art, sofern eine solche Nutzung nicht ausdrücklich vorbehalten ist und sofern die Quelle, einschließlich des Namens des Urhebers, angegeben wird, oder die Nutzung von Werken oder sonstigen Schutzgegenständen in Verbindung mit der Berichterstattung über Tagesereignisse, soweit es der Informationszweck rechtfertigt und sofern — außer in Fällen, in denen sich dies als unmöglich erweist — die Quelle, einschließlich des Namens des Urhebers, angegeben wird;“.

Alle Ausnahmen müssen einen dreistufigen Test bestehen, der voraussetzt, dass (1) Ausnahmen nur in bestimmten Sonderfällen angewandt werden dürfen, in denen (2) die normale Verwertung des Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands nicht beeinträchtigt wird, und (3) die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden.
US Recht


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Kopie unser, die du bist im Computer,
gesegnet seien deine Bits.
Das Internet komme.
Dein Code laufe,
in Torrent, wie auch im Speicher.
Unsere taegliche Bandbreite gib uns heute,
und vergib uns unsere geschlossenen Ports,
wie auch wir vergeben denen die aufhoeren zu teilen.
Und schliesse uns nicht aus hinter einer Firewall,
sondern leite einen Port an den Torrent Client weiter.
Denn dein ist die Kopie, und der Strom und die Top Ten Downloads
in Ewigkeit
Strg+c Strg+v

http://i32.photobucket.com/albums/d29/pierrerivercan/anmanimation/chapel.gif
„Es ist meine persönliche Überzeugung,
dass jeder von uns die heilige Verpflichtung hat,
herauszufinden, was in der Welt funktioniert,
in dem Bereich mit welchem wir vertraut sind
und dann diese Informationen weiterzugeben
so unverfälscht wie wir können zum Nutzen und
Vorteil aller anderen.“