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Das Schaf Dolly war 1996 das erste geklonte Tier der Welt. Heute werden Rinder, Schweine und Ziegen geklont. Das wirft die Frage auf, ob wir geklonte Tiere für Nahrungsmittel verwenden können und ob das mit unserem Gewissen vereinbar ist. Für das Europaparlament ist es das nicht, es will den Verkauf von Fleisch geklonter Tiere und ihrer Nachkommen verbieten. Darüber kam es zu keiner Einigung mit dem Rat.
In der Nacht zum 29. März scheiterte die letzte Chance, in den Vermittlungsgesprächen zu einer Reform der Regelungen für neuartige Lebensmittel noch eine Einigung zu erreichen. "Neuartig" sind Lebensmittel, wenn sie durch neue Technologien hergestellt werden oder wenn sie keine bedeutende Tradition in Europa haben. Die Hauptstreitpunkte waren Nahrungsmittel, die aus geklonten Tieren und aus Nanotechnologie hergestellt wird. Damit kommt es zu keiner Neuregelung der Gesetze zu neuartigen Lebensmitteln. Das ist erst der zweite Fall im Gesetzgebungsprozess der EU (nach der Richtlinie zur Arbeitszeit), in dem sich Parlament und Rat im Vermittlungsausschuss nicht auf einen Kompromiss verständigen konnten.

Nahrung aus geklonten Tieren


Die Position des EU-Parlaments war klar: Auf dem Markt sollte es keine Lebensmittel aus geklonten Tieren geben. Klonen, um Nahrung herzustellen, sollte in der EU verboten werden. Rat und Kommission unterstützen ein Klonverbot zur Lebensmittelproduktion, lehnen aber ein Verbot von Lebensmitteln ab, die aus den Nachkommen geklonter Tiere produziert werden.

Lebensmittel aus geklonten Tieren

  • Im Moment gibt es keine EU-Regeln, die Milchprodukte oder Fleisch von geklonten Tieren verbieten.
  • Das Scheitern der Verhandlungen bedeutet, dass die aktuellen Regelungen zu neuartigen Lebensmitteln von 1997 in Kraft bleiben.
  • Diese Regeln besagen, dass für den Verkauf von Fleisch geklonter Tiere, aber nicht für Fleisch ihrer Nachkommen, eine Erlaubnis notwendig ist.
"Es ist sehr frustrierend, dass der Rat nicht auf die öffentliche Meinung hört", sagten Gianni Pittella (S&D), italienischer EU-Abgeordneter und Vorsitzender der Parlamentsdelegation in den Vermittlungsgesprächen, und die niederländische EU-Abgeordnete Kartika Liotard (Linke), Berichterstatterin des Parlaments für neuartige Lebensmittel, in einem gemeinsamen Statement.

In der EU sagen nach einer Eurobarometer-Umfrage von 2008 63 Prozent der Bürger, dass es unwahrscheinlich sei, dass sie Nahrungsmittel kaufen, die aus geklonten Tieren hergestellt werden. Das Klonen von Tieren halten 61 Prozent der Befragten für moralisch falsch.

Der Rat lehnte ein letztes Kompromissangebot des Parlaments ab, das eine Kennzeichnungspflicht für alle Lebensmittel vorsah, die von Nachkommen geklonter Tiere stammen. Der Rat unterstützte nur eine Kennzeichnungspflicht für ein einziges Produkt: frisches Rindfleisch. "Maßnahmen zum Nachkommen geklonter Tiere sind absolut entscheidend, weil Klone nur für die Zucht kommerziell einsetzbar sind, nicht für die Lebensmittelproduktion. Kein Bauer würde 100 000 Euro für einen geklonten Bullen ausgeben, nur um ihn zu Hamburgern zu verarbeiten", so Pittalla und Liotard.

Lebensmittel aus Nanotechnologie

Nanotechnologie wird in der Lebensmittelindustrie immer stärker eingesetzt. Auf der Nano-Ebene können Stoffe unterschiedliche Eigenschaften annehmen. Für Nano-Zutaten gibt es eine Anzahl möglicher Anwendungen, zum Beispiel antibakterielle Wirkung oder zur Änderung von Geschmack oder Farbe.

In der Abstimmung zur Zweiten Lesung stellten die EU-Abgeordneten fest, dass weitere Kontrollen entwickelt und angewendet werden müssen, um solche Lebensmittel auf angemessene Weise auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Die Abgeordneten wollen auch, dass Lebensmittel, die mit Hilfe von Nanotechnologie hergestellt werden, besonders gekennzeichnet werden, um die Verbraucher darüber zu informieren.
 
REF : 20110324STO16430
http://www.europarl.europa.eu/de/headlines/content/20110324STO16430/html/Lebensmittel-aus-geklonten-Tieren