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Der Vatikanstaat hat in Europa das niedrigste Schutzalter für Kinder. Es liegt bei 12 Jahren, in Deutschland dagegen bei 14 und in der Schweiz bei 16. Das Schutzalter legt fest, wie alt ein Kind mindestens sein muss, damit Erwachsene und Jugendliche sexuelle Beziehungen mit ihm haben dürfen.

Unter dem Druck des Missbrauchsskandals bekennt sich die katholische Kirche neuerdings lautstark dazu, dass der Staat für die Aufklärung von Straftaten zuständig ist. Um dem Verdacht entgegenzutreten, Übergriffe könnten innerkirchlich vertuscht werden, stellt der Vatikan immer wieder klar: Bei der Aufarbeitung des Skandals soll weltliches Recht strikt beachtet, sollen Staatsanwaltschaften eingeschaltet werden.

Papst Benedikt XVI. Segen "Urbi et Orbi"
Foto: dpa Hoch über der Vatikanstadt: Papst Bendikt XVI. beim Ostersegen "Urbi et Orbi"
Doch für Kinder, die im Vatikan selbst leben, ist das eigentlich keine beruhigende Nachricht. Der Vatikanstaat hat nämlich das niedrigste Schutzalter für Kinder in ganz Europa. Es liegt bei zwölf Jahren, in Deutschland dagegen bei 14 Jahren, in der Schweiz sogar bei 16 Jahren.
Als Schutzalter bezeichnet man die Altersgrenze für Kinder, ab der Erwachsene und Jugendliche unter Umständen sexuelle Beziehungen mit ihnen haben dürfen. Sprich: In Deutschland macht sich jeder strafbar, der an einem zwölf- oder dreizehnjährigen Kind sexuelle Handlungen vornimmt – ganz egal, ob es einwilligt oder nicht.
Im Vatikanstaat wäre das unter Umständen straffrei, etwa wenn kein Abhängigskeitsverhältnis zwischen den Partnern besteht. Grund ist ein juristisches Überbleibsel aus dem 19. Jahrhundert. Damals lag im italienischen Strafrecht die Altersgrenze für Sex bei zwölf Jahren.
Als der Vatikan sich 1929 in seiner heutigen Form gründete, übernahm er das italienische Strafgesetzbuch mit dieser Regelung. Es ist bis heute das weltliche Recht für vatikanische Staatsangehörige, gilt also parallel zum Kanonischen Recht für Kirchenangehörige.
Mittlerweile wurden zwar unterschiedliche Dinge geändert, zum Beispiel wurde die Todesstrafe abgeschafft. Aber das Schutzalter blieb bestehen – anders als in Italien, wo das Mindestalter schon vor Jahrzehnten auf 14 angehoben wurde.
Einige Rechtsgelehrte vertreten die Ansicht, dass es sich nur um eine Kuriosität ohne Bedeutung für die Praxis handelt: Es gibt zwar Kinder im Vatikan, denn dort leben nicht nur Geistliche, sondern auch Familien von Vatikanangestellten oder Offizieren der Schweizergarde.
Aber es dürften sehr wenige sein, der kleinste Staat der Welt hat insgesamt nur knapp 1000 Einwohner. Es ist nicht bekannt, ob die einschlägigen Strafartikel 331 und 333 des Codice Penale überhaupt schon einmal in einem vatikanischen Fall angewendet wurden.
Doch Kritiker bezweifeln, dass die Sonderregelung wirklich nur aus Unachtsamkeit oder Gleichgültigkeit beibehalten wird. Juristen wie der Wiener Professor Manfred Nowak gehen davon aus, dass die katholische Kirche das Schutzalter bewusst niedrig gewählt hat.
Nowak verweist auf Malta und Spanien. Malta hat als einziges europäisches Land ein ebenso niedriges Schutzalter wie der Vatikan. Spanien hatte noch bis vor sieben Jahren die gleiche Regelung, mittlerweile wurde die Altersgrenze auf 13 Jahre erhöht. Kein Land in Europa ist so stark katholisch geprägt wie Malta und Spanien – und der Vatikan.